Wir arbeiten respekt- und vertrauensvoll mit unserem Gegenüber. Unsere Arbeitsweise ist systemisch ausgerichtet.
Unser Handeln ist authentisch, zuverlässig und partnerschaftlich. Wir achten die fachlichen Standards.

Partizipation
Wir fördern die freiwillige und wiederkehrende Beteiligung und Einflussnahme der Mitarbeiter, Fachkräfte und Betreuten sowie deren Familien und Prozessbeteiligten, dem demokratischen Prinzip folgend. Eine angemessene und förderliche Beteiligung ist für uns Grundvoraussetzung pädagogischen Handelns, vor dem Hintergrund, dass Partizipation einen besonderen Wirkfaktor der Hilfe darstellt und im gemeinsamen Alltag seinen Platz hat. Voraussetzung für jede unserer Hilfen ist, dass die Betreuten dem Hilfeprozess zustimmen und eine verlässliche Beziehung zwischen ihnen und den Betreuern erarbeitet und gefestigt wird. Gleiches gilt für alle weiteren am Hilfeprozess beteiligten Personen. Gleichzeitig fordert Partizipation den Betreuern große Flexibilität ab, denn Partizipation ist ein andauernder Aushandlungs- und Lernprozess, der immer wieder abgestimmt werden muss.
Gendermainstreaming
Wir handeln selbstverständlich entsprechend des § 9 SGB VIII, in dem festgehalten ist, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jugen zu berücksichtigen sind, Benachteiligungen abgebaut werden sollen und die Gleichberechtigung zu fördern ist. Wir berücksichtigen die geschlechtsspezifischen Aspekte in unserer Arbeit. Konkret bedenken wir bei allen Entscheidungen und Aktivitäten in unserer Organisation und Arbeit, wie sich diese auf Mädchen und Jungen/Frauen und Männer auswirken beziehungsweise, ob und wie sie zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit beitragen können. Wir haben dabei besonders die Arbeit in den Projekten und Konzeptionen im Blick zum Abbau von geschlechterspezifischen Nachteilen und Rollenzuweisungen im Alltag.


Beschwerdemanagement
Wir schaffen adäquaten Raum für Beschwerdemöglichkeiten. Die von uns betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bekommen zu Beginn der Betreuung eine kleine Informationsmappe mit allen erforderlichen Kontaktdaten und weitergehenden Informationen ausgehändigt, die neben den fachlichen Ansprechpartnern auch die Namen und Erreichbarkeit der Personen enthält, die für die Betreuten wichtig sind. Diese Mappe enthält zudem Aussagen zu Beteiligungsmöglichkeiten und -rechten sowie zu Beschwerdemöglichkeiten. Damit haben die Betreuten und deren Sorgeberechtigten die Möglichkeit, sich jederzeit – auch ohne Wissen und Zustimmung der Betreuer – an die Koordination und deren Vertretung zu wenden. Darüber hinaus steht für jede Art der Beschwerde auch die Geschäftsführung als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Grundlagen zum Datenschutz
Die gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz werden vom Träger vollumfänglich und besonders im Umgang mit den persönlichen Daten der bei uns Betreuten beachtet. Von den Betreuten und Sorgeberechtigten werden entsprechende Erlaubnisse eingeholt und dokumentiert, sofern dies fachlich angezeigt ist. Grundsätzlich gilt: Eine Datenerhebung erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist immer zweckgebunden und die Beteiligten sind darüber informiert.


Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Bei pro juve – Kinder- und Jugendhilfe gibt es ein festes Reglement zum Verfahren zur Sicherstellung des Kinderschutzauftrages nach § 8a SGB VIII, das mit den örtlichen Behörden abgestimmt ist. Alle Mitarbeiter und Fachkräfte haben davon Kenntnis.
Die Betreuer sind aufgrund der Nähe zum Klienten für das Erkennen von Gefährdungssituationen und das notwendige Handeln verantwortlich. Nehmen unsere Betreuer oder Mitarbeiter Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines betreuten Kindes oder Jugendlichen war, werden alle erforderlichen Schritte unmittelbar umgesetzt.
Krisenmanagement
Eine Krise kann als deutliches Anzeichen dafür aufgefasst werden, dass der eingeschlagene Weg überdacht werden muss. Häufig zeigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihrem Verhalten, dass sie sich in einer für sie unauflösbaren Situation befinden. Sie signalisieren ihre Verwundbarkeit und ihre Gefährdung.
Krise ist für uns die Chance zum Erkennen und Bearbeiten der zugrundeliegenden Konflikte im Sinne der Einleitung eines positiven Lösungsprozesses, der professionell zu gestalten ist. In einer Krisensituation erfolgt bei pro juve – Kinder- und Jugendhilfe eine Intervention zu jeder Zeit, auch außerhalb von Kernarbeitszeiten. Großen Wert legen wir auf die Aktivierung, Stabilisierung und Erweiterung persönlicher und sozialer Ressourcen und Kompetenzen.


Supervision und Coaching
Ein wichtiger Prozess für die Arbeit mit pädagogischem Auftrag ist die kollegiale Beratung und die Supervision. Deshalb fördern und erwarten wir von unseren Fachkräften die regelmäßige Teilnahme an der externen Supervision, die in der Gruppe stattfinden kann oder einzeln. Den Rahmen für die Supervision stellt der Träger zur Verfügung.
Unsere Mitarbeiter in den Einrichtungen erhalten bei Bedarf ein internes Coaching. Der Bedarf ist bspw. angezeigt in der Anfangsphase einer Betreuung oder in einer krisenhaften Situation. Das Coaching hat u.a. folgende Inhalte:
- Prozess als Methode
- Partizipation und advokatorische Ethik
- Autorität durch Beziehung
- Regeln, Grenzen und Vertrauen
- Krise als Chance
- Wertschätzende Elternarbeit
- Dokumentation
- Achtsamkeit und Selbstachtsamkeit